Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fokus Berufsbildung ist eine Fachtagung mit integrierten Workshops, die sich der Schweizerischen Berufsbildung in seiner Gesamtheit widmet.

Für die Veranstaltung „Fokus Berufsbildung“ gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit dem Hinweis, dass gesundheitliche und/oder amtliche Vorgaben jederzeit organisatorische Anpassungen notwendig machen können.

Die Veranstaltung „Fokus Berufsbildung“ vom 19. September 2023 wird von den drei Organisationen EB Zürich, Kaufmännischer Verband Winterthur und Yousty organisiert. Die Organisatoren arbeiten auch mit Partnerorganisationen zusammen, die den Anlass finanziell und ideell unterstützen.

Sowohl für den Gesamtanlass als auch die einzelnen Workshops sind limitierte Plätze verfügbar. Diese Limite richtet sich einerseits nach den räumlichen Vorgaben, andererseits aber auch nach den fachlichen Anforderungen sowie den geltenden amtlichen und gesundheitlichen Richtlinien (Covid 19).

Die Anmeldungen und die Zuteilungen zu den Workshops werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, die vereinbarten Tagungskosten vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen. Die Teilnahmegebühr wird in Rechnung gestellt (zurzeit keine anderen Zahlungsmittel möglich). Die Rechnung ist 30 Tage nach Erhalt zu begleichen – spätestens jedoch bis 2 Wochen vor der Tagung.

In den Tagungskosten sind folgende Leistungen inbegriffen:

  • Alle durchgeführten Veranstaltungen und Workshops
  • Verpflegung vor Ort
  • Technisches Equipment und Raummiete am Organisationsort

Andere Nebenleistungen sind nicht im Preis inkludiert.

Kostenlose Stornierungen sind bis 2 Wochen vor dem Anlass möglich. Bei Abmeldungen nach dieser Stornierungsfrist werden 100% der Kosten verrechnet.

Werden die Tagungskosten nicht fristgerecht bezahlt, ist die Organisation nicht verpflichtet, die Angemeldeten zur Veranstaltung zuzulassen.

Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der Tagungskosten erwirken die Angemeldeten das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen (Workshops und Plenumsveranstaltungen) der Tagung teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegenüber den Veranstaltern ableiten.

Die verpflichteten Referent:innen und Workshopleitenden sind in einem Auftragsverhältnis für diesen Workshop engagiert. Sollte eine der im Programm aufgeführten Personen aus nicht veränderbaren Gründen für diesen Tag ausfallen, entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung (oder Teilrückerstattung) der Teilnahmegebühr. Die Organisatoren werden versuchen, einen adäquaten Ersatz zu finden.

Liegen zu wenige Anmeldungen vor, können die Veranstalter die Tagung bis zwei Wochen vor Beginn absagen. Daraus entstehen für die Angemeldeten keine Ansprüche gegenüber den Veranstaltern. Die Tagungskosten werden in diesem Falle aber vollumfänglich zurückerstattet.

Die Veranstalter schliessen für die Tagung die Haftung für Schäden durch Dritte, insbesondere Diebstahl, die während den Veranstaltungen entstehen, aus.

Die Teilnehmenden sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

Gerichtsstand ist Winterthur (ZH), für alle Rechtsbeziehungen ist Schweizer Recht anwendbar.